Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1.1.5.2.4 GNotKG - Unterabschnitt 4
Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Amtliche Abkürzung
GNotKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-6
15240Verfahren über die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde in den in Nummer 15210 genannten Verfahren:
Soweit der Antrag abgelehnt wird:
1,0
15241Verfahren über die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde in den in Nummer 15212 genannten Verfahren:
Soweit der Antrag abgelehnt wird:
0,5