Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.11.1969, Az.: 1 BvR 253/68
Sachverständige; Verschiedene Aussagen; Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten; Obergutachten
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.11.1969
- Aktenzeichen
- 1 BvR 253/68
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1969, 10913
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Karlsruhe 05.04.1968 - 3 Ws 35/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 27, 211 - 220
- JZ 1970, 136-137 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1970, 390-391 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 505-507 (Volltext mit amtl. LS) "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Anordnung körperlicher Eingriffe"
Redaktioneller Leitsatz
Treffen zwei Sachverständige zur Frage der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten verschiedene Aussagen, ist von Verfassungsgründen nicht zu beanstanden, daß das mit der Sache beschäftigte Gericht ein Obergutachten in Auftrag gibt und den Angeklagten, der sich freiwillig zur entsprechenden Untersuchung nicht bereiterklärt, gemäß § 81a StPO zum Zwecke der Untersuchung einweist.