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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.11.1969, Az.: 1 BvR 253/68

Sachverständige; Verschiedene Aussagen; Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten; Obergutachten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.11.1969
Aktenzeichen
1 BvR 253/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10913
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Karlsruhe 05.04.1968 - 3 Ws 35/67

Fundstellen

  • BVerfGE 27, 211 - 220
  • JZ 1970, 136-137 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 390-391 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 505-507 (Volltext mit amtl. LS) "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Anordnung körperlicher Eingriffe"

Redaktioneller Leitsatz

Treffen zwei Sachverständige zur Frage der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten verschiedene Aussagen, ist von Verfassungsgründen nicht zu beanstanden, daß das mit der Sache beschäftigte Gericht ein Obergutachten in Auftrag gibt und den Angeklagten, der sich freiwillig zur entsprechenden Untersuchung nicht bereiterklärt, gemäß § 81a StPO zum Zwecke der Untersuchung einweist.