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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.07.1968, Az.: 5 AZR 400/67

Betriebsübung; Übung; Betriebliche Übung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.07.1968
Aktenzeichen
5 AZR 400/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10091
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 20.09.1967 - 6 Sa 156/67

Fundstellen

  • BB 1968, 1287
  • DB 1968, 1952-1953 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1968, 1405 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Senat hält an den bisherigen Grundsätzen über den Einfluß einer betrieblichen Übung auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen fest.

2. Diese Grundsätze gelten auch für eine betriebliche Übung, die nach dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu erbringende Leistungen betrifft.

3. Die eingetretene einzelvertragliche Rechtswirkung einer betrieblichen Übung kann auch dadurch entfallen, daß die bisherige Übung wegfällt oder durch eine neue ersetzt wird und die Parteien den Wegfall oder die Änderung ausdrücklich oder stillschweigend rechtsgeschäftlich anerkennen.