Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.07.1968, Az.: 5 AZR 400/67
Betriebsübung; Übung; Betriebliche Übung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.07.1968
- Aktenzeichen
- 5 AZR 400/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10091
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 20.09.1967 - 6 Sa 156/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1968, 1287
- DB 1968, 1952-1953 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1968, 1405 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Senat hält an den bisherigen Grundsätzen über den Einfluß einer betrieblichen Übung auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen fest.
2. Diese Grundsätze gelten auch für eine betriebliche Übung, die nach dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu erbringende Leistungen betrifft.
3. Die eingetretene einzelvertragliche Rechtswirkung einer betrieblichen Übung kann auch dadurch entfallen, daß die bisherige Übung wegfällt oder durch eine neue ersetzt wird und die Parteien den Wegfall oder die Änderung ausdrücklich oder stillschweigend rechtsgeschäftlich anerkennen.