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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 05.11.2014, Az.: III ZR 156/13

Berichtigung des Senatsurteils in den Gründen von Amts wegen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.11.2014
Aktenzeichen
III ZR 156/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2014, 26047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Duisburg - 11.11.2011 - AZ: 10 O 65/11

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. November 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Reiter

beschlossen:

Tenor:

Das am 24. April 2014 verkündete Senatsurteil wird von Amts wegen nach § 319 Abs. 1 ZPO in den Gründen dahingehend berichtigt, dass es auf S. 18 zu Randnummer 26 statt "Entgegen der Auffassung des Klägers ..." heißt "Entgegen der Auffassung der Beklagten ...".

Schlick
Herrmann
Wöstmann
Seiters
Reiter