Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.02.1977, Az.: VI ZR 71/76
Lichthupe; Warnungsabsicht; Lichtzeichen ; Fußgänger
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.02.1977
- Aktenzeichen
- VI ZR 71/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11477
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1977, 157
- DB 1977, 493 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1977, 405-406
- MDR 1977, 656
- NJW 1977, 1057 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 52, 405
- VerkMitt 1977, 49
- VersR 1977, 434
Redaktioneller Leitsatz
Ausnahmsweise dürfen Fußgänger mit der Lichthupe gewarnt werden, wenn eine eindeutige Gefährdung ihrer Person gegeben ist und die Warnung auch unmißverständlich als solche verstanden werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, daß das Lichtzeichen als Aufforderung zum Überqueren der Fahrbahn mißverstanden wird.