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Bundesfinanzhof
Urt. v. 10.07.1968, Az.: II - 95/63

Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer; Spiel mit dem Charakter eines Glücksspiels; Lotterien und Ausspielungen als Unterarten der Glücksspiele im weiteren Sinne; Begriff des Glücksspiels im engeren Sinne

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
10.07.1968
Aktenzeichen
II - 95/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 16418
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BStBl II 1968, 829

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 10.07.1968 - AZ: II 94/63

Amtlicher Leitsatz

Das Roulettespiel ist weder eine Lotterie noch eine Ausspielung. Spiele, deren Charakter als Glücksspiele sich allein aus ihrer Ähnlichkeit mit dem Roulettespiel ergibt, unterliegen nicht der Lotteriesteuer.