Bundesfinanzhof
Urt. v. 10.07.1968, Az.: II - 95/63
Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer; Spiel mit dem Charakter eines Glücksspiels; Lotterien und Ausspielungen als Unterarten der Glücksspiele im weiteren Sinne; Begriff des Glücksspiels im engeren Sinne
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 10.07.1968
- Aktenzeichen
- II - 95/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 16418
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 17 RennwLottG
- § 1 Abs. 2 StAnpG
- § 284 StGB
- § 285 StGB
Fundstelle
- BStBl II 1968, 829
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 10.07.1968 - AZ: II 94/63
Amtlicher Leitsatz
Das Roulettespiel ist weder eine Lotterie noch eine Ausspielung. Spiele, deren Charakter als Glücksspiele sich allein aus ihrer Ähnlichkeit mit dem Roulettespiel ergibt, unterliegen nicht der Lotteriesteuer.