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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.06.1994, Az.: III ZR 117/93

Unterschriftserfordernis; Form; Wirksamkeit; Änderungen; Übereinstimmender Parteiwille

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.1994
Aktenzeichen
III ZR 117/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 15649
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JurBüro 1994, 720 (Kurzinformation)
  • NJW 1994, 2300-2301 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Dem Unterschriftserfordernis ist auch dann genüge getan, wenn ein bereits unterschriebener Urkundentext geändert oder ergänzt wird, solange beide Vertragsparteien mit diesen Änderungen und Ergänzungen einverstanden sind.