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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 06.07.1982, Az.: 2 BvR 856/81

Strafverfahren; Auslieferungshaft; Beschleunigungsgebot; Mindestdauer des Verfahrens; Rechtfertigung der Auslieferungshaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.07.1982
Aktenzeichen
2 BvR 856/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 11541
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Nürnberg

Fundstellen

  • BVerfGE 91, 146
  • BVerfGE 61, 28 - 37
  • StV 1982, 426-427

Redaktioneller Leitsatz

1. Auch die Auslieferungshaft unterliegt genau wie das gesamte Strafverfahren dem verfassungsrechtlich verankerten Beschleunigungsgebot.

2. Nur noch besondere Gründe können die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft nach einer gewissen Mindestdauer des Verfahrens rechtfertigen.