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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1987, Az.: V ZR 7/86

Grundurteil; Unbezifferter Anspruch; Schuldbefreiungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.01.1987
Aktenzeichen
V ZR 7/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13670
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1987, 756-757 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nur bei einem nach Grund und Betrag strittigen Anspruch kann über den Grund vorab entschieden werden. Der Erlaß eines Grundurteils über einen unbezifferten Anspruch ist daher unzulässig. Das gilt auch für einen Anspruch auf Befreiung von einer Schuld, die ihrerseits nicht Gegenstand eines Grundurteils sein kann, wie der Höhe nach unbestimmte Kosten, Spesen und Zinsen.