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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.04.1991, Az.: 2 BvR 196/91

Verdeckter Ermittler; Verurteilung; Anonyme Quelle; Aussage

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.04.1991
Aktenzeichen
2 BvR 196/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 12288
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Stuttgart 14.05.1990 - 16 KLs 62/90
BGH - 20.11.1990 - AZ: 1 StR 562/90

Fundstellen

  • NJW 1992, 168 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1991, 445-446 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1991, 449

Redaktioneller Leitsatz

Ist der verdeckt Ermittelnde dem Beschuldigten persönlich bekannt, ist er keine anonyme Quelle. Daher können Aussagen des verdeckten Ermittlers für die Verurteilung herangezogen werden.