Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.10.1969, Az.: 1 BvR 93/67
Grundrecht bei strafprozessualen Maßnahmen; Beschlagnahme im Ermessen des Richters; Beschlagnahme nicht vorgeschrieben
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.10.1969
- Aktenzeichen
- 1 BvR 93/67
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1969, 10912
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Köln 13.01.1967 - 31 Qs 9/66
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 27, 104 - 111
Redaktioneller Leitsatz
Weil eine Beschlagnahme in § 94 StPO nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen des Richters gestellt ist, sind gerade bei vorläufigen strafprozessualen Maßnahmen die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte des Betroffenen sorgfältig zu berücksichtigen.