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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1979, Az.: II ZR 192/78

GOA; Schiffseigentümer; Rettung; Gefahr; Verjährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1979
Aktenzeichen
II ZR 192/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1980, 123-124 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Ersatz von Aufwendungen und Schäden, die einem Schiffseigentümer infolge des Einsatzes seines Fahrzeugs bei der Rettung der in Gefahr geratenen Besatzung eines anderen Fahrzeugs gegen dessen Eigner zustehen, gilt die einjährige Verjährungsfrist des § 117 BinnSchG entsprechend.