Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.08.2007, Az.: 1 BvR 2024/07
Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung von Klagen auf Unterlassung einer Bildberichterstattung über ein früheres Mitglied der "Rote Armee Fraktion" (RAF); Schranken der Bildberichterstattung über verurteilte Straftäter; Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder sonstiger Darstellung des Verurteilten unter Berücksichtigung der Identifizierungsgefahr; Zulässigkeit einer Verbreitung von Angaben zu dem Tagesablauf eines im offenen Vollzug befindlichen Strafgefangenen; Zulässigkeit der Wiedergabe eines Fahndungsplakats aus dem Jahre 1985 in einem Zeitungsartikel ; Schranken des Anspruchs eines Strafgefangenen auf Unterlassung einer öffentlichen Konfrontation mit seiner Tat in der Zeit kurz vor seiner Haftentlassung; Beeinträchtigung des Anspruchs eines verurteilten Straftäters auf Resozialisierung; Abwägung zwischen dem Informationsinteresse an einer Berichterstattung über Straftaten und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes bei einer tagesaktuellen Berichterstattung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.08.2007
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2024/07
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 36622
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- KG Berlin - 02.07.2007 -AZ: 9 U 66/07
- KG Berlin - 09.07.2007 - AZ: 10 U 135/07
- LG Berlin - 03.05.2007 - AZ: 27 O 327/07
- LG Berlin - 03.05.2007 - AZ. 27 O 227/07
Rechtsgrundlagen
Verfahrensgegenstand
Verfassungsbeschwerden
1. gegen
a) den Beschluss des Kammergerichts vom 2. Juli 2007 - 9 U 66/07 -,
b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2007 - 27 O 327/07 -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- 1 BvR 1913/07 -
2. gegen
a) den Beschluss des Kammergerichts vom 9. Juli 2007 - 10 U 135/07 -,
b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2007 - 27 O 227/07 -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- 1 BvR 2024/07 -
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BVerfG - 20.08.2007 - AZ: 1 BvR 1913/07
In dem Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
...
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Steiner, Hoffmann-Riem, Gaier
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 20. August 2007
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt.
Damit erledigen sich die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen.