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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.08.1994, Az.: 2 BvR 719/93

Nichtzulassung der Berufung; Grundsatzfrage; Rechtsproblemle; Umfassend Stellung nehmen; Verwerfung einer Divergenzrüge

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.08.1994
Aktenzeichen
2 BvR 719/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13091
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • InfAuslR 1995, 15-18 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1994, 65-66
  • NVwZ (Beilage) 1994, 65-66 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ-Beil. 1994, 65
  • NVwZ-RR 1994, 65-66
  • ZAR 1995, 39 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nicht erforderlich, von vornherein zu allen sich möglicherweise im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage stellenden Rechtsproblemlen umfassend Stellung zu nehmen.

2. Zur Verwerfung einer Divergenzrüge.