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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.10.1975, Az.: BVerwG 4 C 43/73

Sachlicher Anwendungsbereich; Überleitungsregelung; Oberirdisches Gewässer; Gewässereigenschaft; Unterirdische Wasserführung; Natürlicher Wasserhaushalt

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.10.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 43/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BayVBl 1977, 88

Amtlicher Leitsatz

1. In den sachlichen Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes fallen ausschließlich solche Gewässer, die den Merkmalen des WHG § 1 entsprechen; eine Überleitungsregelung in bezug auf die Gewässer früheren Rechts enthält das Wasserhaushaltsgesetz nicht.

2. Ein oberirdisches Gewässer verliert diese Eigenschaft nicht allein deshalb, weil es an einzelnen Stellen unterirdisch, dh außerhalb eines an der Erdoberfläche erkennbaren Bettes verläuft.

3. Unter solchen Voraussetzungen entfällt aber die Gewässereigenschaft für den Bereich der unterirdischen Wasserführung dann, wenn durch sie eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt wird.