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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.09.1978, Az.: 4 AZR 84/77

Personalstelle; Haushaltsplan; Ausbringen eines Kw-Vermerks; Dringendes betriebliches Erfordernis; Kündigung; Wegfall der Stelle

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.09.1978
Aktenzeichen
4 AZR 84/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10028
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 16.12.1976 - 2 Sa 554/76

Fundstellen

  • BB 1979, 424
  • DB 1979, 118 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Ausbringen eines Kw-Vermerks an einer Personalstelle in einem Haushaltsplan stellt jedenfalls dann kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung gemäß KSchG § 1 Abs. 2 dar, wenn eine bestimmte oder bestimmbare Frist für den Wegfall der Stelle nicht angegeben wird.