Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.04.1970, Az.: 5 AR 98/70
Rechtsstreit; Ablehnung der Übernahme; Rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit; Negativer Zuständigkeitsstreit; Bestimmungsverfahren; Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses; Fehlende örtliche Zuständigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.04.1970
- Aktenzeichen
- 5 AR 98/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10145
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Dortmund - 4 Ca 549/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1970, 1184 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1702-1703 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits gegenüber dem eine Verweisung aussprechenden Gericht ist als rechtskräftige Leugnung der Zuständigkeit i.S. des ZPO § 36 Nr. 6 anzusehen und geeignet, einen negativen Zuständigkeitsstreit gemäß dieser Vorschrift zu begründen.
2. Im Bestimmungsverfahren des ZPO § 36 Nr. 6 ist auch die bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses zu beachten (im Anschluß an BGH 02.05.1955 1 ARZ 213/54 = BGHZ 17, 168 ff.).
3. Die aus Gründen der fehlenden örtlichen Zuständigkeit erfolgende Weiterverweisung des Rechtsstreits durch dasjenige Gericht, an das der Rechtsstreit wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit verwiesen worden war, ist gemäß ZPO § 276 Abs. 2 S. 2 bindend.