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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.02.1972, Az.: 2 AZR 170/71

Dienstentlassung; Verhängung der Dienststrafe; Dienstordnungs-Angestellte; Sozialversicherungsträger; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.02.1972
Aktenzeichen
2 AZR 170/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 16.03.1971 - 7 Sa 797/70

Fundstelle

  • DB 1972, 1492 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Verhängung der Dienststrafe der Dienstentlassung gegen einen Dienstordnungs-Angestellten eines Sozialversicherungsträgers gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des BGB § 626 Abs. 2 S. 1 und 2 weder unmittelbar noch analog.