Bundessozialgericht
Urt. v. 08.10.1981, Az.: 7 RAr 72/80
Berufung; Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides; Erlöschensbescheid; Bezugsdauer
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.10.1981
- Aktenzeichen
- 7 RAr 72/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10728
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Fulda 18.05.1978 - S 2a/3c Ar 25/77
- LSG Hessen - 26.06.1980 - AZ: L 1 Ar 962/78
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 144 Nr 18
Amtlicher Leitsatz
1. Die Aufhebung einer vom SG vorgenommenen Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten (§ 113 SGG) durch das Berufungsgericht wirkt sich nicht dahin aus, daß die bisher gegebene Statthaftigkeit der vorher eingelegten Berufung hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs entfällt.
2. Betrifft die Berufung die Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides nach § 119 Abs 1 AFG und eines Erlöschensbescheides gemäß § 119 Abs 3 AFG, ist für die Frage, ob das Rechtsmittel hinsichtlich des Sperrzeitbescheides zulässig ist, die Bezugsdauer der einzelnen prozessualen Ansprüche auch dann zusammenzuzählen, wenn die streitigen Bezugszeiten nicht unmittelbar aneinander anschließen, sondern durch eine Zeit getrennt sind, in der die Leistung gewährt worden ist (Fortführung von BSG 12.02.1980 7 RAr 107/78 = SozR 4100 § 119 Nr 12).