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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.10.1981, Az.: 7 RAr 72/80

Berufung; Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides; Erlöschensbescheid; Bezugsdauer

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.10.1981
Aktenzeichen
7 RAr 72/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10728
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Fulda 18.05.1978 - S 2a/3c Ar 25/77
LSG Hessen - 26.06.1980 - AZ: L 1 Ar 962/78

Fundstelle

  • SozR 1500 § 144 Nr 18

Amtlicher Leitsatz

1. Die Aufhebung einer vom SG vorgenommenen Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten (§ 113 SGG) durch das Berufungsgericht wirkt sich nicht dahin aus, daß die bisher gegebene Statthaftigkeit der vorher eingelegten Berufung hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs entfällt.

2. Betrifft die Berufung die Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides nach § 119 Abs 1 AFG und eines Erlöschensbescheides gemäß § 119 Abs 3 AFG, ist für die Frage, ob das Rechtsmittel hinsichtlich des Sperrzeitbescheides zulässig ist, die Bezugsdauer der einzelnen prozessualen Ansprüche auch dann zusammenzuzählen, wenn die streitigen Bezugszeiten nicht unmittelbar aneinander anschließen, sondern durch eine Zeit getrennt sind, in der die Leistung gewährt worden ist (Fortführung von BSG 12.02.1980 7 RAr 107/78 = SozR 4100 § 119 Nr 12).