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Bundessozialgericht
Urt. v. 02.12.2004, Az.: B 12 KR 16/04 R

Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung als Ausnahme von der Bindungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen; Beitragserhöhung durch Fusion zweier Krankenkassen als Sonderkündigungsrecht wegen Gesamtrechtsnachfolge; Sonderkündigungsrecht trotz 18-monatiger Bindungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen; Verurteilung eines Versicherungsträgers als Beigeladenen im Rahmen einer Feststellungsklage; Vorliegen einer umfassenden öffentlich-rechtlichen Rechtsnachfolge bei Fusion zweier gesetzlicher Krankenkassen; Krankenkassenübergreifender Risikostrukturausgleich als Grundlage für das Kassenwahlrecht; Geltung der Frist für die Wahl und den Nachweis der Wahl einer neuen Krankenkasse bei Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft; Zeitliche Wirkung der Krankenkassenwahl

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
02.12.2004
Aktenzeichen
B 12 KR 16/04 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2004, 26234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 2005, 458 (Kurzinformation)

Hinweis

Parallelverfahren:
BAG - 02.12.2004 - AZ: B 12 KR 23/04 R