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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.11.1973, Az.: 2 AZR 543/72

Betriebsbedingte Kündigung; Darlegungspflicht; Anderweitige Unterbringung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.11.1973
Aktenzeichen
2 AZR 543/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 08.09.1972 - 9 Sa 24/72

Fundstelle

  • DB 1974, 438-439 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Kündigungsschutzprozeß hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß eine Rationalisierungsmaßnahme des Arbeitgebers offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist und deshalb die auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung nicht rechtfertigt.

2. Die Pflicht des Arbeitgebers, die anderweitige Unterbringung seines Arbeitnehmers zu versuchen, bevor er ihm kündigt, beschränkt sich dann nicht auf den Beschäftigungsbetrieb, wenn der Arbeitnehmer für das Unternehmen im ganzen eingestellt worden ist.