Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.11.1973, Az.: 2 AZR 543/72
Betriebsbedingte Kündigung; Darlegungspflicht; Anderweitige Unterbringung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.11.1973
- Aktenzeichen
- 2 AZR 543/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10139
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 08.09.1972 - 9 Sa 24/72
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1974, 438-439 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Im Kündigungsschutzprozeß hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß eine Rationalisierungsmaßnahme des Arbeitgebers offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist und deshalb die auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung nicht rechtfertigt.
2. Die Pflicht des Arbeitgebers, die anderweitige Unterbringung seines Arbeitnehmers zu versuchen, bevor er ihm kündigt, beschränkt sich dann nicht auf den Beschäftigungsbetrieb, wenn der Arbeitnehmer für das Unternehmen im ganzen eingestellt worden ist.