Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 02.12.1987, Az.: BVerwG 2 B 91.87
Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision; Zulassung einer Revision
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 02.12.1987
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 B 91.87
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1987, 17183
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH Bayern - 15.07.1987 - AZ: 3 B 86.03066
Rechtsgrundlage
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 2. Dezember 1987
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Fischer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Lemhöfer und Dr. Müller
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Juli 1987 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt aus der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Ein künftiges Revisionsverfahren ist geeignet, zur Klärung der Rechtsfrage beizutragen, ob die Weigerung eines Bewerbers um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare, den in Art. 66 Abs. 1 BayBG vorgeschriebenen Diensteid unter Gebrauch der Worte "ich schwöre" zu leisten, die Ablehnung seines Antrags auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf rechtfertigt.
Dr. Lemhöfer
Dr. Müller