Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.12.1957, Az.: II ZR 52/56
Unternehmer; Kaufmännische Entschließungsfreiheit; Einfluß des Handelsvertreters; Herstellungsmethode; Konkurrenzerzeugnisse; Qualitative Einschränkungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.12.1957
- Aktenzeichen
- II ZR 52/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10240
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 26, 161 - 167
- BB 1958, 60
- DB 1958, 49-50 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR (Beilage) 1958, B 14 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1958, 219-220 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Auf die kaufmännische Entschließungsfreiheit des Unternehmers hat der Handelsvertreter grundsätzlich keinen Einfluß. Es bleibt in dem Zuständigkeitsbereich des Unternehmers, welche Herstellungsmethode er verwendet oder in welcher Weise Qualität oder Preisgestaltung von den Konkurrenzerzeugnissen abweichen.
2. Erkennt der Unternehmer, daß er seine Waren nur mit erheblichen qualitativen Einschränkungen (hier: infolge Verschimmelung) liefern kann oder will, hat er den Handelsvertreter zu benachrichtigen.