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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.09.1973, Az.: VI ZR 192/72

Verkehrsarme Straße; Verkehrsgefahren; Sorgfaltspflicht; Gehwege; Stehende Fahrzeuge; Parkende Fahrzeuge; Kleinkind; Beobachtung der Straße; Billigkeitsklausel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.09.1973
Aktenzeichen
VI ZR 192/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11192
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Auf einer nur 6 m breiten und verkehrsarmen Straße ist ein Kraftfahrer in der Lage, beide Gehwege auf drohende Verkehrsgefahren hin zu beobachten (hier: plötzliches Hervorlaufen eines Kleinkindes hinter einem stehenden Fahrzeug).

2. Zu den Voraussetzungen für eine Anwendung der Billigkeitsregel des § 829 BGB.