§ 14g FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
Bibliographie
- Titel
- Fachanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- FAO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.
Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- 2.
Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- 3.
Recht des multimodalen Transports,
- 4.
Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- 5.
Transportversicherungsrecht,
- 6.
Lagerrecht,
- 7.
Internationales Privatrecht,
- 8.
Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
- 9.
Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.