Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.06.1983, Az.: 2 BvR 244/83
Pflicht zur Aktenführung; Hintanhaltung von Informationen; Entfernung aus Akten; Ausländerakte; Sachlicher Bezug ; Einführung von Informationen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 06.06.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 244/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 16588
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1983, 2135
- NVwZ 1983, 604 (amtl. Leitsatz)
- Riegel, NJW 84, 2194
Amtlicher Leitsatz
1. Die Pflicht der Ausländerbehörden zur vollständigen Aktenführung steht nicht nur einer Hintanhaltung von Informationen und Wertungen, sondern auch deren Entfernung aus den Akten entgegen, wenn sie erst einmal rechtmäßig dort hingelangt sind.
2. Die einfachgesetzliche Rechtmäßigkeit der Einführung von Mitteilungen, Erkenntnissen und dergleichen in die Ausländerakten setzt voraus, daß die umstrittenen Informationen in einem sachlichen Bezug zu dem Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet stehen, den zu überwachen und zu lenken in den gesetzlich gezogenen Grenzen Aufgabe der Ausländerbehörde ist.