Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 20.11.2000, Az.: BVerwG 5 B 65/00
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss; Maßgebliche Frist für die Erhebung einer Gegenvorstellung; Verfristung einer Gegenvorstellung trotz fehlender Belehrung über die Frist; Sinn und Zweck einer Gegenvorstellung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 20.11.2000
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 B 65/00
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2000, 30774
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 2001, 917-918 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 2001, 789-790 (amtl. Leitsatz)
- FamRZ 2001, 995 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 2001, 1294-1295 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 2001, 673 (amtl. Leitsatz)
- SGb 2001, 502
- ZfSH/SGB 2001, 242-243
Amtlicher Leitsatz
Gegenvorstellungen gegen einen eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BVerwG, dessen Statthaftigkeit der Senat offen lässt, können jedenfalls nur innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben werden.