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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.07.1977, Az.: BVerwG 3 C 17/74

Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren; Beweisantrag; Beweisaufnahme; Rechtshilfe eines ausländischen Gerichts

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 17/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11323
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Bremen 16.11.1973 - VI LA 160/1970

Fundstellen

  • DÖV 1978, 337
  • VerwRspr 29, 891

Amtlicher Leitsatz

Ein Beweisantrag, der nicht nach allgemeinen Grundsätzen abgelehnt werden dürfte, darf auch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht die Beweisaufnahme nicht vor dem Prozeßgericht durchführen könnte, sondern sich dazu der Rechtshilfe eines ausländischen Gerichts bedienen müßte.