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Art. 1 GSG - Ziel

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)
Amtliche Abkürzung
GSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2126-3-UG

Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen.