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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.07.1980, Az.: 3 AZR 751/79

Betriebsrenten; Insolvenzschutz; Neuer Träger; Konkurseröffnung; Bisheriger Betriebsinhaber; Masse; Pensionssicherungsverein; Insolvenzfall; Versorgungsanwartschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.07.1980
Aktenzeichen
3 AZR 751/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 02.05.1979 - 22 Sa 766/78

Fundstellen

  • BAGE 34, 38 - 42
  • MDR 1981, 82-83 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 187-188 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 1015-1016

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Betrieb von einem neuen Träger fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abgelehnt worden ist, haftet der Pensionssicherungsverein für die bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Versorgungsanwartschaften (im Anschluß an BAG, AP § 613a BGB Nr. 8).