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Bundessozialgericht
Urt. v. 24.02.1965, Az.: 4 RJ 403/62

Beitragsrückerstattung bei Heirat; Wohnsitz des Versicherten; Wohnsitz in der SBZ; Versicherungszeiten in der Bundesrepublik

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.02.1965
Aktenzeichen
4 RJ 403/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 22, 263 - 265
  • SozR Nr 3 zu § 1317 RVO

Amtlicher Leitsatz

Einer nicht nur vorübergehend in der SBZ wohnenden Versicherten, die Versicherungszeiten in der Bundesrepublik zurückgelegt hatte, können aus Anlaß ihrer Heirat jedenfalls dann keine Beiträge von dem Versicherungsträger in der Bundesrepublik erstattet werden, wenn sie bereits zur Zeit der Antragstellung in der SBZ gewohnt hat.