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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.02.1978, Az.: BVerwG 1 C 102/76

Errichtung einer Anlage; Betrieb einer Anlage; Genehmigungserfordernis; Immissionswerte; Immissionen; Schädliche Umwelteinwirkungen; Antizipiertes Sachverständigengutachten; Immissionsprognose

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.02.1978
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 102/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Münster 07.07.1976 - VII A 1864/75

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 250 - 271
  • DVBl 1978, 591-598 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1978, 2409-2410 (amtl. Leitsatz) "Kohlekraftwerk Voerde"
  • NJW 1978, 1450-1455 (Volltext mit amtl. LS) "Kohlekraftwerk Voerde"
  • NJW 1979, 623-627 (Urteilsbesprechung von Dr. Eberhard Baden)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob ein Anspruch des Antragstellers auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht, unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung.

2. Die nach BImSchG § 48 durch die TA Luft festgelegten Immissionswerte sind für die gerichtliche Beurteilung der Frage, ob die Immissionen im einzelnen Fall geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG § 3 Abs. 1 hervorzurufen, im allgemeinen als "antizipiertes" Sachverständigengutachten bedeutsam.

3. Die in der Übergangsvorschrift der TA Luft Nr. 4 festgelegten Immissionswerte sind aufgrund des BImSchG § 67 Abs. 5 Bestandteil des Gesetzes.

4. Zur Immissionsprognose bezüglich des Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen nach BImSchG § 5 und BImSchG § 6.