Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1972, Az.: 12 RJ 352/71
Tätigkeit; Berufsmäßige Ausübung; Erwerb des Lebensunterhalts; Wirtschaftliche Stellung; Versicherungsfreie Nebenbeschäftigung; Aushilfstätigkeit; Tätigkeit für 3 Monate; Anschließende Vollbeschäftigung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.09.1972
- Aktenzeichen
- 12 RJ 352/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10878
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1973, 88 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 11 zu § 1228 RVO
Amtlicher Leitsatz
1. Berufsmäßig übt jemand eine Beschäftigung oder Tätigkeit aus, wenn er hierdurch seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang erwirbt, daß seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht.
2. Eine vertraglich im voraus auf weniger als 3 Monate befristete Aushilfstätigkeit von 12 Wochenstunden ist auch dann eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung iS des RVO § 1228 Abs 2 Buchst a, wenn sie sich unmittelbar an eine berufsmäßige Vollbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber anschließt.