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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1972, Az.: 12 RJ 352/71

Tätigkeit; Berufsmäßige Ausübung; Erwerb des Lebensunterhalts; Wirtschaftliche Stellung; Versicherungsfreie Nebenbeschäftigung; Aushilfstätigkeit; Tätigkeit für 3 Monate; Anschließende Vollbeschäftigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.09.1972
Aktenzeichen
12 RJ 352/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10878
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1973, 88 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 11 zu § 1228 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. Berufsmäßig übt jemand eine Beschäftigung oder Tätigkeit aus, wenn er hierdurch seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang erwirbt, daß seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht.

2. Eine vertraglich im voraus auf weniger als 3 Monate befristete Aushilfstätigkeit von 12 Wochenstunden ist auch dann eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung iS des RVO § 1228 Abs 2 Buchst a, wenn sie sich unmittelbar an eine berufsmäßige Vollbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber anschließt.