Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.03.1964, Az.: VI ZR 33/63
Folgen eines Unfalls; Haftung; Verfolger; Eingreifender dritter Kraftfahrer; Verkehrsunfallflucht; Gefährlich übersetzte Geschwindigkeit; Vorläufige Festnahme
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.03.1964
- Aktenzeichen
- VI ZR 33/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10296
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Köln
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DAR 1964, 213
- DB 1964, 730 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1964, 587-588 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1964, 1363-1365 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1964, 684-685 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Für die Folgen eines Unfalls, den der Verfolger durch Anpassung seiner Fahrweise erleidet, haftet derjenige, der Verkehrsunfallflucht begeht und sich der erkannten Verfolgung durch einen eingreifenden dritten Kraftfahrer mit gefährlich übersetzter Geschwindigkeit zu entziehen sucht, um der vorläufigen Festnahme zu entgehen.