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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.03.1964, Az.: VI ZR 33/63

Folgen eines Unfalls; Haftung; Verfolger; Eingreifender dritter Kraftfahrer; Verkehrsunfallflucht; Gefährlich übersetzte Geschwindigkeit; Vorläufige Festnahme

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.03.1964
Aktenzeichen
VI ZR 33/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10296
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Köln

Fundstellen

  • DAR 1964, 213
  • DB 1964, 730 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1964, 587-588 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 1363-1365 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1964, 684-685 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Für die Folgen eines Unfalls, den der Verfolger durch Anpassung seiner Fahrweise erleidet, haftet derjenige, der Verkehrsunfallflucht begeht und sich der erkannten Verfolgung durch einen eingreifenden dritten Kraftfahrer mit gefährlich übersetzter Geschwindigkeit zu entziehen sucht, um der vorläufigen Festnahme zu entgehen.