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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1973, Az.: 5 AZR 467/72

Auszubildende; Berichtsheft; Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit; Übernahme der Fahrtkosten; Besuch der Berufsschule

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.01.1973
Aktenzeichen
5 AZR 467/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 02.08.1972 - 2 Sa 191/72

Fundstellen

  • DB 1973, 190-191 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1973, 832 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1973, 831-832 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht kein Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.

2. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden auf Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch der Berufsschule.