Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1973, Az.: 5 AZR 467/72
Auszubildende; Berichtsheft; Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit; Übernahme der Fahrtkosten; Besuch der Berufsschule
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.01.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 467/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 02.08.1972 - 2 Sa 191/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1973, 190-191 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1973, 832 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1973, 831-832 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht kein Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.
2. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Auszubildenden gegen den Ausbildenden auf Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch der Berufsschule.