Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.09.1981, Az.: 4 AZR 108/79
Kabelbau; Kabelverlegung mit Erdarbeiten; Überwiegende Beschäftigung; Geltungsbereich eines bestehenden Tarifvertrags; Änderung durch spätere Tarifnorm
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.09.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 108/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Wiesbaden 06.10.1977 - 3 Ca 657/77
- LAG Frankfurt 03.10.1978 - 3 Sa 31/78
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 1 Nr. 2 BauRTV
Fundstellen
- BAGE 36, 211 - 218
- JR 1982, 396
Amtlicher Leitsatz
1. Zum vom Geltungsbereich des BauRTV 1971 ausgenommenen Kabelbau gehört die eigentliche Kabelverlegung einschließlich der dazu erforderlichen Erdarbeiten. Werden beide Tätigkeiten im gleichen Betrieb verrichtet, kommt es nicht darauf an, womit die Arbeitnehmer überwiegend beschäftigt werden.
2. Der Geltungsbereich eines bestehenden und praktisch angewendeten Tarifvertrages kann durch eine spätere Tarifnorm grundsätzlich nicht rückwirkend verändert werden.