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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.05.1995, Az.: NotZ 12/94

Notarrecht; Eignung; Täuschung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.05.1995
Aktenzeichen
NotZ 12/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15244
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DNotZ 1996, 210-213

Amtlicher Leitsatz

Ein Bewerber auf eine Notarstelle, der im Ausschreibungsverfahren über die zeitliche Anwesenheit in einer Fortbildungsveranstaltung täuscht, ist persönlich ungeeignet.