Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1974, Az.: 10 RV 317/73
Neufeststellungsbescheid; Entziehung von Rente; Minderung der Rente; Rechtswidrigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 12.12.1974
- Aktenzeichen
- 10 RV 317/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10784
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 3100 § 62 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
Ein Neufeststellungsbescheid, der gemäß BVG § 62 die Grundrente eines Beschädigten unter Änderung der Schädigungsfolgen und der Minderung der Erwerbsfähigkeit mindert oder entzieht, ist nicht nach BVG § 62 Abs 3 S 1 rechtswidrig, wenn der dem Beschädigten noch vor Vollendung des 55. Lebensjahres bekanntgegebene Bescheid die Minderung oder Entziehung der Rente gemäß BVG § 60 Abs 4 erst von einem nach Vollendung des 55. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt an bewirkt.