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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.12.1974, Az.: 10 RV 317/73

Neufeststellungsbescheid; Entziehung von Rente; Minderung der Rente; Rechtswidrigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.12.1974
Aktenzeichen
10 RV 317/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10784
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 3100 § 62 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Ein Neufeststellungsbescheid, der gemäß BVG § 62 die Grundrente eines Beschädigten unter Änderung der Schädigungsfolgen und der Minderung der Erwerbsfähigkeit mindert oder entzieht, ist nicht nach BVG § 62 Abs 3 S 1 rechtswidrig, wenn der dem Beschädigten noch vor Vollendung des 55. Lebensjahres bekanntgegebene Bescheid die Minderung oder Entziehung der Rente gemäß BVG § 60 Abs 4 erst von einem nach Vollendung des 55. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt an bewirkt.