Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1956, Az.: 3 AZR 393/54
Ehrenamtlicher Bürgermeister; Aufwandsentschädigung; Fortzahlung des Lohnes; Persönliche Arbeitsverhinderung; Ehrenamtliche Tätigkeit; Versäumte Arbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1956
- Aktenzeichen
- 3 AZR 393/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 7 zu § 616 BGB
- DB 1957, 47 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erhält ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung, so kann er nicht auf Grund einer tariflichen Bestimmung über Fortzahlung des Lohnes bei persönlicher Arbeitsverhinderung seinen Lohn für die durch die ehrenamtliche Tätigkeit versäumte Arbeitszeit verlangen.