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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.08.1987, Az.: 2 BvR 815/84

Unschuldsvermutung; Auslagenentscheidung; Schuld

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.08.1987
Aktenzeichen
2 BvR 815/84
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1987, 12274
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Kaufbeuren

Fundstellen

  • NStE Nr. 3 zu § 153 a StPO
  • NStZ 1988, 84
  • StV 1988, 31

Redaktioneller Leitsatz

Eine Schuldzuweisung darf nicht vor dem Erkenntnisverfahren ausgesprochen werden. Dies gilt auch bezüglich der Auslagenentscheidung.