Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.04.1983, Az.: 2 BvR 768/81
Ausländischer Staat ; Forderungsinhaberschaft; Konto im Gerichtsstaat; Rechtsfähiges Unternehmen; Forderungspfändung; Zulässigkeit; Wirtschaftliches Eigentum; Nichthoheitliches Verhalten
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.04.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 768/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11459
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- AllgVölkerR
- § 829 ZPO
Fundstellen
- NJW 1983, 2766
- Stein, IPRax 84, 179
Amtlicher Leitsatz
1. Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, die es geböte, einen fremden Staat als Inhaber von Forderungen aus Konten zu behandeln, die bei Banken im Gerichtsstaat unterhalten werden und auf den Namen eines rechtsfähigen Unternehmens des fremden Staates lauten.
2. Zur Zulässigkeit der Pfändung von Forderungen eines rechtsfähigen Unternehmens, das wirtschaftlich im Eigentum eines ausländischen Staates steht, wegen ähnlicher Ansprüche über ein nichthoheitliches Verhalten des Unternehmens.