Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.07.1993, Az.: 1 BvR 1523/92
Prozeßkostenhilfe ; Verweigerung; Wohnungseigentum; Veräußerung; Mitbewohner; Paranoid halluzinatorische Schizophrenie; Störung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.07.1993
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1523/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 12768
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1994, 241-242 (Volltext mit red. LS)
- WM 1993, 1813-1816 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1994, 142-144 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Verweigerung von Prozeßkostenhilfe: Verfassungsrechtliche Prüfung, falls ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gezwungen ist, da die Mitbewohner durch ihn wegen seiner paranoid halluzinatorischen Schizophrenie erheblich gestört wurden.