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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.07.1993, Az.: 1 BvR 1523/92

Prozeßkostenhilfe ; Verweigerung; Wohnungseigentum; Veräußerung; Mitbewohner; Paranoid halluzinatorische Schizophrenie; Störung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.07.1993
Aktenzeichen
1 BvR 1523/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12768
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 241-242 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1993, 1813-1816 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1994, 142-144 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Verweigerung von Prozeßkostenhilfe: Verfassungsrechtliche Prüfung, falls ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gezwungen ist, da die Mitbewohner durch ihn wegen seiner paranoid halluzinatorischen Schizophrenie erheblich gestört wurden.