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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.12.1970, Az.: 1 BvL 9/60

Normenkontrollverfahren; Entziehen der Grundlage; Beendigung des Verfahrens wegen fehlender Grundlage

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.12.1970
Aktenzeichen
1 BvL 9/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10903
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BayObLG 13.04.1960 - RReg. 4 St 161/1958

Fundstelle

  • BVerfGE 29, 325 - 327

Redaktioneller Leitsatz

Dem vom vorlegenden Gericht in Gang gebrachten Normenkontrollverfahren wird dadurch die Grundlage entzogen, indem ein Verfahren nach Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 GG wegen einer inzwischen eingetretenen Rechtsänderung beendet wurde. Unstatthaft wird die bisher zulässige Vorlage .