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§ 27 TFG - Zuständige Bundesoberbehörden

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) 
Amtliche Abkürzung
TFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-52

(1) Zuständige Bundesoberbehörde ist das Paul-Ehrlich-Institut.

(2) Die für die Epidemiologie zuständige Bundesoberbehörde ist das Robert Koch-Institut.

(3) Die für die gesundheitliche Aufklärung zuständige Bundesoberbehörde ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.