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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.05.1987, Az.: BVerwG 9 B 286/86

Asylbewerber; Vertreter öffentlichen Interesses; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.05.1987
Aktenzeichen
BVerwG 9 B 286/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12743
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 16.09.1986 - 21 BZ 86 C.30494
VG Ansbach 29.01.1986 - AN 12 K 84 C.866

Fundstelle

  • NJW 1988, 839 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, daß Asylbewerber nicht in allen Bundesländern, sondern nur dort neben der Beteiligung des Bundesbeauftragten auch mit derjenigen des Vertreters des öffentlichen Interesses rechnen müssen, wo nach Maßgabe des Landesrechts ein Vertreter des öffentlichen Interesses bestimmt ist.