Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1972, Az.: 2 AZR 115/72
Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.12.1972
- Aktenzeichen
- 2 AZR 115/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10088
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Aachen 23.06.1971 - 2 Ca 964/70
- LAG Düsseldorf 29.10.1971 - 12 Sa 734/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1973, 675-676 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Arbeitnehmer, dem die Verantwortung für die Sicherheit von betrieblichen Einrichtungen übertragen ist, hat das Recht, Bedenken gegen den sicheren Zustand solcher Einrichtungen bei allen zuständigen Stellen in der gehörigen Form zu erheben. Er hat ferner Anspruch darauf, daß diese Bedenken, soweit das möglich ist, widerlegt werden. Erst wenn die Zweifel des Arbeitnehmers nach objektiven Maßstäben ausgeräumt sein müssen, kann die Fortsetzung seiner Kritik als Grund für eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen.