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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1972, Az.: 2 AZR 115/72

Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.12.1972
Aktenzeichen
2 AZR 115/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Aachen 23.06.1971 - 2 Ca 964/70
LAG Düsseldorf 29.10.1971 - 12 Sa 734/71

Fundstelle

  • DB 1973, 675-676 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, dem die Verantwortung für die Sicherheit von betrieblichen Einrichtungen übertragen ist, hat das Recht, Bedenken gegen den sicheren Zustand solcher Einrichtungen bei allen zuständigen Stellen in der gehörigen Form zu erheben. Er hat ferner Anspruch darauf, daß diese Bedenken, soweit das möglich ist, widerlegt werden. Erst wenn die Zweifel des Arbeitnehmers nach objektiven Maßstäben ausgeräumt sein müssen, kann die Fortsetzung seiner Kritik als Grund für eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen.