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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 25.04.1978, Az.: 6 ABR 22/75

Betriebsratsmitglied; Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts; Vermittlung von arbeitsrechtlichen Grundwissen; Schulungsveranstaltung; Bildungsveranstaltung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.04.1978
Aktenzeichen
6 ABR 22/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 11.12.1974 - 2 (3) Ta BV 18/74

Fundstellen

  • BB 1978, 1263
  • DB 1978, 1976
  • DB 1978, 1796 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nicht jedes Betriebsratsmitglied muß über Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts verfügen. Die Vermittlung von arbeitsrechtlichen Grundwissen im Rahmen einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung kann aber dann erforderlich i.S. von BetrVG § 37 Abs. 6 sein, wenn die Kenntnisvermittlung unmittelbar für den Aufgabenbereich des einzelnen Betriebsratsmitglieds im Betriebsrat von Bedeutung ist.