Bundessozialgericht
Urt. v. 16.11.1972, Az.: 11 RA 42/72
Urteilsfindung; Berücksichtigung von Tatsachen; Gerichtsbekannte Tatsache; Hinweis; Gelegenheit zur Äußerung; Begriff der Allgemeinkunde
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.11.1972
- Aktenzeichen
- 11 RA 42/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10800
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1973, 514 (Kurzinformation)
- MDR 1973, 346 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 392 (amtl. Leitsatz)
- SozR Nr 91 zu § 128 SGG
Amtlicher Leitsatz
1. Eine als gerichtsbekannte angesehene Tatsache darf der Urteilsfindung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn das Gericht zuvor unmißverständlich darauf hingewiesen hat, daß ihm diese Tatsache gerichtsbekannt ist; den Beteiligten muß Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden sein.
2. Zum Begriff der Allgemeinkunde.