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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.05.1964, Az.: 5 AZR 292/63

Offensichtliche Rechenfehler; Typischer Verstoß gegen Denkgesetze; Unstreitiges Zahlenmaterial

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.05.1964
Aktenzeichen
5 AZR 292/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 561 ZPO
  • DB 1964, 1596 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Offensichtliche Rechenfehler enthalten einen typischen Verstoß gegen die Denkgesetze und können auch vom Revisionsgericht im Rahmen der gestellten Anträge noch berücksichtigt werden, wenn das zugrunde liegende Zahlenmaterial unstreitig ist.