Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.05.1964, Az.: 5 AZR 292/63
Offensichtliche Rechenfehler; Typischer Verstoß gegen Denkgesetze; Unstreitiges Zahlenmaterial
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.05.1964
- Aktenzeichen
- 5 AZR 292/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10069
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 561 ZPO
- DB 1964, 1596 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Offensichtliche Rechenfehler enthalten einen typischen Verstoß gegen die Denkgesetze und können auch vom Revisionsgericht im Rahmen der gestellten Anträge noch berücksichtigt werden, wenn das zugrunde liegende Zahlenmaterial unstreitig ist.