Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1971, Az.: 7 RAr 4/68
Kosten berufsfördernder Maßnahmen; Zuständigkeit der BA; Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers; Gleichrangig Verpflichteter; Leistungspflichtiger Rentenversicherungsträger
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.03.1971
- Aktenzeichen
- 7 RAr 4/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10754
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 39 Abs. 3 AVAVG
- § 39 Abs. 4 AVAVG
Fundstelle
- SozR Nr 4 zu § 39 AVAVG
Amtlicher Leitsatz
Die BA kann sich gegenüber dem Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers wegen der Kosten berufsfördernder Maßnahmen, für deren Durchführung sie nach AVAVG § 39 Abs. 3 und 4 zuständig war, auf eine gleichzeitig in Betracht kommende Leistungspflicht eines Trägers der Rentenversicherung jedenfalls dann nicht berufen, wenn dieser ihr gegenüber allenfalls gleichrangig leistungspflichtig gewesen wäre.